Das Allgemein Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, gilt in Deutschland seit 2006 und hat das Ziel: „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“1).
Das Gesetz besteht aus sieben Abschnitten: