Kategorie Politische Positionierungen

Subkategorie Code Zitate
Staat /
Regierung
Benachteiligung von Frauen „…engagiert sich der Staat überhaupt nicht“ (Art. 1)
Rechtliche Regelung zu Abtreibungsverfahren „…unwürdigen Maßnahmen unterworfen“ (Art. 1)
„es gibt inzwischen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen straffrei
abzutreiben. Das finde ich richtig“ (Art. 2b)
„Für die Zukunft wünsche ich mir, dass Frauen nicht nur selbst entscheiden können,
sondern auch freien, einfachen Zugang zu Informationen über die Durchführung eines
Abbruchs haben“ (Art 2b)
Menschenrecht „…in Kanada wurde ein ähnliches Gesetz bereits 1988 ersatzlos vom obersten
Gerichtshof gestrichen, weil es mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist“ (Art. 1)
Patriarchale Ideologie „Gedankengut stammt aus der Zeit der Monarchie und des Faschismus“ (Art. 1)
„kann nicht in den Körper der Frau eingreifen und sie zwingen eine Schwangerschaft
gegen ihren Willen auszutragen“ (Art. 1)
Familienpolitik Schwangerschaftsabbruch ermöglicht diesen Frauen, beziehungsweise diesen Paaren,
sich verantwortungsbewusst um ihre bereits existierenden Kinder zu kümmern (Art. 1)
Gesamtgesellschaft Verantwortung
für
Rahmenbedingungen
„Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, damit Frauen eine Schwangerschaft ohne
Hürden und medizinisch sicher beenden können“ (Art. 1)
Veraltete
Frauenbilder
„Wir müssen die historische Bevormundung überwinden, dass Frauen zum Wohl des
Kaisers, des Führers oder auch der Pensionskassa, möglichst viele Kinder in die Welt
setzen sollen“ (Art. 1)
Frauen Verantwortung als Mann „Frauen werden nicht von alleine schwanger und deshalb sehe ich auch eine
Verantwortung für uns Männer“ (Art. 1)
Patriarchale Bevormundung „Frauen sind immer noch in einem großen Ausmaß einer Bevormundung unterworfen“
(Art.1)
Selbstbestimmung „Aber auch wenn ich als Ärztin selbst keine Abbrüche durchführen möchte, bin ich der
Meinung, dass Frauen die Wahl haben sollten, ob sie ihr Kind behalten wollen – oder
nicht“ (Art.2a)
„Es kann doch nicht sein, dass eine Frau ein Kind austragen muss, auch wenn sie
überhaupt keinen Kinderwunsch hat“ (Art.2b)
„Ich bin bis heute der Überzeugung, dass die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch
immer in der Hand der Betroffenen liegen muss. Es ist ihr Körper, ihr Kind, ihr Leben.“
(Art. 2b)

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