Intersektionalität zwischen Gesellschaftstheorie und politischem Gestaltungsanspruch

Intro

Neben der sehr theoretischen Arbeit mit verschiedenen intersektionalen Forschungsansätzen im Laufe unseres Seminars, durfte ich innerhalb meiner Arbeit im Personalbereich einer größeren Organisation verschiedene Praktiken im Bereich „Diversion, Equity & Inclusion“ beobachten und aktiv mitgestalten. So konnte ich sowohl theoretisch als auch praktisch verstehen und einordnen, welche gesellschaftliche Gestaltungsprozesse und Gestaltungskonzepte aktuell sind und auf welchen theoretischen Modellen sie aufbauen.

Natürlich ist es schwierig, direkte gesellschaftstheoretische Ansprüche aus dem Intersektionalitätsdiskurs zu übertragen. Schon 2010 schrieb Birgitt Riegraf den unter dem Terminus Intersektionalität subsumierten gesellschaftstheoretischen wie methodologischen Auseinandersetzungen eine paradigmatische Qualität zu (Riegraf (2010) mit Verweis auf Degele/Winker (2008) & Knapp (2005a /2005b)).

Des Weiteren bestätigen die Untersuchungen von Raj (2002) und Sauer/Wöhl (2008), dass multiple Diskriminierungsstrukturen und -praxen in den letzten Jahren durchaus Thema von (Organisations)Politiken wie beispielsweise der Politics of muliple Identities auf UN- und EU-Ebene oder den organisationspolitischen Strategien des Diversity Management seien (Vgl. dazu bei Riegraf (2010) mit Verweis auf Krell (2004); Koall (2001); Frohnen (2005); Rastetter (2007); Riegraf (2008b) & Zeitschrift des Deutschen Juristinnenverbandes (2008)).

In diesem Wiki möchte ich deshalb zwei prominente Vertreterinnen des Intersektionalitätsdiskurses kurz vorstellen. Zum einen möchte ich das Vorgehen von Cornelia Klinger und zum anderen den Ansatz von Katharina Walgenbach darlegen und darauf aufbauend erörtern, ob die beiden Denkerinnen das Werkzeug zur Analyse von handlungs- bzw. praxisorientierten Konzepten bieten und welche gesellschaftliche Gestaltungsansprüche und Konzepte darüber hinaus grundsätzlich denkbar sind (und welche Herausforderungen sie implizieren).

Anschließend an die Vorstellung der beiden Forscherinnen werde ich deshalb kurz verschiedene Forschungsarbeiten skizzieren und erklären, mit welchen intersektionalen Analysekategorien die Forscher*innnen gearbeitet haben.

Zentrale Stichworte: Kapitalismus - Patriarchat - Nationalismus, Klasse - Geschlecht - Ethnizität/Rasse

Cornelia Klinger: Überkreuzende Identitäten - Ineinandergreifende Strukturen

In ihren gesellschaftstheoretischen Arbeiten analysiert Cornelia Klinger die historischen und materiellen Strukturen sozialer Ungleichheit. Dabei untersucht Klinger die Zusammenhänge von Klasse, Rasse und Geschlecht als Kategorien gesellschaftlicher Analyse unter den welthistorischen Herrschaftssystemen Kapitalismus, Imperialismus und Patriarchat (vgl. Klinger 2003: 25f.)

Als Konsequenz bezieht Cornelia Klinger die drei personalen Kategorien Klasse, Geschlecht und Ethnizität auf die Strukturkategorien Arbeit (= Die Ordnung der Dinge), Körper (= Die Ordnung des Lebens) und Fremdheit (vgl. Klinger 2003, 2008). Geschlecht, Klasse und Ethnizität bilden demnach die drei großen systems of oppression (Klinger 2008: 55), die den Herrschaftsverhältnissen von Patriarchat, Kapitalismus und Nationalismus/Imperialismus geschuldet sind. Die drei Strukturkategorien und Herrschaftsverhältnisse stehen demnach ohne Zweifel in Wechselwirkung zueinander. Zugleich verweisen diese aber auf unterschiedliche sozialhistorische Entstehungs- und Entwicklungslinien. Zum besseren Verständnis möchte ich hier nochmal auf folgende Tabelle verwiesen, die im Sitzungsplan bereits vorgestellt worden ist:

Ihre Unterscheidung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die Ordnung der Dinge Die Ordnung des Lebens Fremdheit
Was wird geregelt? Regelt die Organisation der Arbeit, die zur Herstellung der Lebens-Mittel notwendig ist Regelt die Organisation der Körper Der Anspruch des Einen/Eigenen auf Herrschaft über das Andere/Fremde
Herrschaftsverhältnis Der Herr bzw. der Besitz/er (von Produktionsmitteln) steht über dem Knecht/der Magd bzw.dem/der Arbeiter/in Der Mann steht über der Frau, der Vater über dem Sohn bzw. die Eltern über den Kindern Die Aneignungs- und Verfügungsgewalt über „fremde„, das heißt dem eigenen (…) Kollektiv nicht verwandtschaftlich abstammende, ‚angehörige‘ Arbeits- und Lebenskraft, und/oder die Ausbeutung nicht am eigenen Ort angesiedelter Ressourcen, nicht dem eigenen ‚Boden‘ entstammender ‚Schätze‘.
Strukturkategorien Kapitalismus Patriarchat Nationalismus
Personale Kategorien Klasse Geschlecht Ethnizität/Rasse
Binäre Unterscheidung Kapital / Arbeit Mann / Frau Wir / Sie

Klinger unterscheidet diese welthistorischen Ungleichheitssysteme von den spielerischen Differenzierungen wie Alter oder Religion (Klinger 2003: 26) und macht dadurch einen grundlegenden Unterschied zu anderen Werken im Rahmen des Intersektionalitätsdiskurses. Laut Klinger besteht die Gefahr eines Relativismus und einer Abwertung der grundlegend gesellschaftsstrukturierenden Ungleichheiten, wenn die drei grundlegenden Ungleichheiten mit den spielerischen Differenzierungen gleichgestellt werden (vgl. Klinger 2003). So entstehen durch die Gleichsetzung von Ungleichheiten und Differenzen ständig neue Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten.

Katharina Walgenbach: Von den Grundmustern hinzu struktureller Dominanz interdependenter Kategorien

Im Gegensatz du dieser Unterscheidung zwischen den Systems of opression auf der einen Seite und den spielerischen Differenzierungen auf der anderen Seite erweitert Katharina Walgenbach (2007) die Definition von den Grundmustern sozialer Ungleichheit von Klinger (2003). Dabei stellt sie die strukturelle Dominanz bestimmter interdependenter Kategorien in das Zentrum ihrer Betrachtung der Intersektionalität. Derartige Kategorien, so Walgenbach, strukturieren die Gesellschaft elementar und beeinflussen die Lebenschancen von Individuen. Dies geschieht sowohl materiell als auch diskursiv, zum Beispiel durch die Frage, wo eine Person zur Schule geht oder ob sie sich in der Gesellschaft vertreten fühlt (Walgenbach 2007: 56f.). Walgenbach führt fort, dass der Begriff der Interdependenz die gegenseitige Abhängigkeit von sozialen Kategorien fokussiert und damit die komplexen Beziehungen von Dominanzverhältnissen in den Vordergrund stellt (ebd.: 61).

Die strukturelle Dominanz von interdependenten Kategorien wird, Walgenbach zufolge, auf unterschiedlichen Ebeen und Feldern reproduziert. Sie differenziert zwischen fünf Ebenen, die auch unter den soziologischen Ebenen der Makro-, Meso und Mirkoebenen gefasst werden können, namentlich:

  1. Soziale Strukturen (z.B. Produktionsweisen, internationale und geschlechtliche Arbeitsteilungen, staatliche Regulation)
  2. Institutionen (Schule, Familie, Militär, Kirche)
  3. Symbolische Ordnungssysteme (Repräsentationen, Normen, Diskurse, Wissensarchive, Anerkennungspraktiken, symbolische Gewalt)
  4. Soziale Praktiken (Interaktionen, Performance, körperliche Gewalt)
  5. Subjektformationen (Identitätsbildung, Subjektpositionen, Autonomie, sozialpsychologische Prozesse)


Die Reproduktion von Dominanzverhältnissen findet ihrerseits in den unterschiedlichen Feldern Ökonomie, Recht, Politik, Kultur bzw. Körper statt. Die Felder entfalten ihre Dominanz auf verschiedenen Ebenen, aus denen sie ihre Macht ziehen und von denen sie geprägt werden (ebd.: 58). Die Konsequenz, Kategorien als interdependent zu begreifen, exemplifiziert Walgenbach am Beispiel von gender und hebt hervor, dass dessen konkrete Bedeutung immer nur für spezifisch ausgewählte Kontexte zu ermitteln und die Auswahl der Kontexte nicht unabhängig von Erkenntnisinteressen sowie der Auswahl des Analysekorpus zu treffen sei (ebd.: 62f.).

Mit ihrer Konzeption von Gender als interdependente Kategorie verwirft Walgenbach verschiedene im Seminar behandelte Zugänge und die Auswahl von ‚Analysekategorien‘ grundsätzlich. Walgenbach kritisiert alle Modelle, die von der Existenz eines „genuinen Kerns“ einer Kategorie ausgehen und dementsprechend „Zusammenhänge“, „Verwobenheiten“, „Verschränkungen“ „Interferenzen“, „Verquickungen“ von Kategorien unterstellen (ebd.: 59ff.). Ebenso erteilt sie Ansätzen, die Machtverhältnisse als „Linien“, „Relationen“, oder „Achsen“ konzipieren, welche sich „überschneiden“, „überkreuzen“ oder eine „relative Autonomie“ von Machtrelationen annehmen, eine Absage (Damit erteilt sie auch Klinger eine Absage). Dabei gesteht Walgenbach den kritisierten Ansätzen zu, „isolierte bzw. eindimensionale Perspektiven auf Macht- und Herrschaftsverhältnisse“ überwinden zu wollen (2012b, 18). Ihr zufolge gelingt dies jedoch nicht. Stattdessen betont Walgenbach, dass soziale Kategorien in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit betrachtet werden müssten und es nicht darum gehen könne, Interdependenzen zwischen Kategorien zu analysieren, sondern Kategorien selbst als interdependent, d. h. als in sich heterogen strukturiert zu begreifen (Walgenbach 2007: 61).

Aufgrund dessen stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis diese Kategorien, die jetzt als abhängig voneinander betrachtet werden, zueinander stehen, welche dieser Kategorien gemeinsam analysiert werden sollten und warum. So verdoppelt sich schließlich Walgenbachs Ausgangsproblem – die Frage, welche Analysegegenstände ausgewählt werden sollen: Erstens wäre es notwendig, den analytischen Schwerpunkt auf die interne Architektur der abhängigen Kategorien zu legen, ohne dass dabei Relativierungen oder Ausschlüsse entstehen. Zweitens müsste eine Bestimmung des Verhältnisses und der Auswahl der verschiedenen voneinander abhängigen Kategorien vorgenommen werden – ein Problem, das Walgenbach völlig ignoriert.

Cornelia Klinger weiterdenken - welche Herausforderungen bringen handlungs- und praxisorientierte Konzepte mit sich?

In den vorherigen Absätzen wurden die beiden Inersektionalitätsansätze von Klinger und Walgenbach kurz aufgezeigt. Es stellt sich nun die Frage, welche Analysegegenstände darauf aufbauend ausgewählt werden können und welche gesellschaftspolitischen Gestaltungsansprüche damit einhergehen bzw. analysiert werden können.

So resümiert Heike Mauer in ihrer Arbeit „Intersektionalität & Gouvernementalität“, dass die Anwendung des Degele/Winker Ansatzes bei Gegenständen, die nicht allein und auch nicht primär aus den kapitalistischen Produktionsverhältnissen heraus erklärbar seien nur schwer gelingen kann. Degele und Winker untersuchen, so Mauer, mit ihrer Sozialstrukturanalyse zwar die Kategorien Klasse, ‚Rasse‘, Geschlecht und Körper, die ihnen zufolge die Herrschaftsverhältnisse Klassismen, Rassismen, Heterosexismen und Bodyismen begründen würden (vgl. Mauer 2018). Für eine konkrete Analyse bestehender Praktiken, die über kapitalistische Produktionsverhältnisse hinaus gehen, sei der Ansatz aber nur schwer verwendbar.

Auch weitere Ansätze, wie beispielsweise die Analyse von Rassismus und Sexismus bei Kerner oder Knapps Plädoyer für eine historische Re-Konstruktion der europäischen Moderne anhand der Kategorien Klasse, Nationalität/Ethnizität, Geschlecht/Sexualität bleiben für Mauer einerseits zu abstrakt (Knapp), andererseits maximal für eine Reflexion der Machtverhältnisse hilfreich (Kerner) (vgl. Mauer 2018).

Anerkennung oder Umverteilung?

Zurück zum Ansatz von Klinger. Diese postuliert, dass eine Politik, die alle Ungleichheitsstrukturen und Benachteilungsdimensionen mit ähnlichen oder gar gleichen Politiken, Strategien und Programmen begegnet, nicht die Bezogenheit von Geschlecht, Klasse/ Schicht und race/ Ethnizität auf die drei zentralen Grundmuster gesellschaftlicher Strukturierung erkennen würde (vgl. Klinger 2013).

Aufbauend darauf erklärt Riegraf, dass in Diskussionen über Gerechtigkeitsfragen deutlich werden würde, dass nicht alle Ungleichheitsstrukturen und Benachteilungsdimensionen mit ähnlichen, gleichgerichteten oder sogar gleichen Politiken, Strategien und Programmen bewältigt werden können. Darauf aufbauend zieht sie die politische Diskussion um Anerkennung vs. Umverteilung zwischen Nancy Fraser und Axel Honneth heran. Diese besprechen in ihrem im Suhrkamp Verlag erschienen Buch über die Beziehung zwischen Differenzen und Unterschieden in Bezug auf politische Strategien. Nancy Fraser setzt sich dabei stark für eine Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher Ungleichheit und Mangel an Anerkennung ein. Darauf aufbauend erkennt Fraser einen Unterschied bei der Strukturkategorie Klasse (materiell) und anderen Kategorien (Anerkennung von politischer wie sozialer Diskriminierung und Entwertung bestimmter Gruppen). Deshalb, so Fraser, müssten die politischen Konzepte anders sein, was die Sichtweise von Klinger stärkt (Riegraf 2010: mit Verweis auf Young 1990; Fraser 1995; Fraser und Honneth 2003).

Multiple Diskriminierungsstrukturen der 2010er Jahre

Im Gegensatz zu den Argumenten von Klinger und Walgenbach stellt Riegraf verschiedene, bisher praktizierte Differenzpolitiken, die gegen Ungleichheiten in Bezug auf Geschlecht, Ethnizität, der sexuellen Orientierung, des Alters oder einer Behinderungen vorgehen, konkreter vor.

Dabei rekonstruiert sie die Entstehungslinie des Diversity Management bis hin zu den us-amerikanischen Affirmative Action Act und dem Equal Employment Opportunity Act, wonach Unternehmen, die um öffentliche Aufträge werben, Gesellschaftsmitglieder nicht wegen ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Herkunft oder ihrer Ethnizität diskriminieren dürfen. Somit ist keine einzelne Kategorie (wie bspw. das Geschlecht) mehr im Zentrum, sondern es werden mehrere gleichwertige Differnzierungskategorien anerkannt. Natürlich ist dies primär mit dem Hintergedanken verbunden, durch eine diverse Belegschaft auch einen betriebswirtschaftlichen Mehrwert, also eine Steigerung der Unternehmensgewinne, zu generieren. Das kann natürlich im Optimalfall für alle Seiten von Vorteil sein. Allerdings wird das in der Realität nur dann funktionieren, wenn die Konstellationen nicht den wirtschaftlichen Erfolg gefährden. Ansonsten kann das Diversity Management schnell zur Nebelkerze werden, bei dem verschiedene Differenzen zwar anerkannt werden, aber keine oder nur wenig Berücksichtigung erfahren. Ausgehend zur oben kurz angerissen Diskussion zwischen Anerkennung und Umverteilung sind materielle Umverteilungen im Normalfall kein Gegenstand von Diversity-Diskussionen (vgl. Riegraf 2010, mit Verweis auf Riegraf 2008b).

Erweitert man den Blick auf die europäische Ebene, erkennt man, dass auch dort das gesellschaftspolitische Ziel formuliert wird, alle relevanten Merkmalgruppen zu umfassen und keine Hierarchien zwischen den einzelnen Benachteiligungsdimensionen aufzubauen (vgl. Riegraf 2010). Auch wenn das Antidiskriminierungsrecht und die damit einhergehenden Politiken gegen Ungleichheiten und Diskrimierungen seit dem Vertrag von Amsterdam im Jahre 1997 weit vorangekommen sind, hat es doch gedauert bis zielgerichtete Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Race bzw. Ethnizität, Religionszugehörigkeit, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung wirklich etabliert wurden (vgl. Riegraf 2010, mit Verweis auf Verloo 2006 und Sauer/Wöhl 2008).

Ähnlich zur europäischen Idee adressiert das Antidiskriminierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland einen ähnlichen Ansatz im Diversity Management. Um einen systematischen Schutz gegen Diskriminierung aus Gründen von Geschlecht, Nationalität, race/ Ethnizität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität zu bieten, verzichtet man gezielt auf Hierarchisierungen von Diskriminierungsmerkmalen. Die Forscherin Mieke Verloo führt drei Bereiche aus, die durch die Ausweitung des Fokus der Politiken der Europäischen Union auf multiple Ungleichheiten sichtbar werden (Verloo 2006: 214):

  1. Annahme der Ähnlichkeit dieser Ungleichheiten
  2. Notwendigkeit von strukturellen Ansätzen
  3. Politischer Wettkampf zwischen diesen Ungleichheiten


Im Folgenden zeigt Riegraf mit Verweis auf Verloo (2006) sehr genau, warum diese Politiken problematisch sind (vgl. Riegraf 2010: 50f.):

Verloo begründet die Problematik, die im ersten Punkt liegt , dass „different inequalities are dissimiliar because they are differently framed to be relevant as policy problems“ (ebd.: 221). Dies ist vor dem Hintergrund der bisherigen Überlegungen insofern einsichtig, als herausgearbeitet wurde, dass Diskriminierungsstrukturen sehr unterschiedliche gesellschaftliche und historische Bezugspunkte haben, weshalb nicht sämtliche Ungleichheitsstrukturen und Benachteiligungsdimensionen über gleichgerichtete Politiken, Maßnahmen und Instrumente aufgebrochen werden können. Und, so führt Verloo aus, dass ein „‘One size fits all’ approach to addressing multiple discrimination is based on an incorrect assumption of sameness or equivalence of the social categories connected to inequalities and of the mechanisms and processes that constitute them” (Verloo 2006: 223).
Problematisch ist auch, dass in diesen Politiken die Diskussion zur sozialen Konstruktion von Geschlecht nicht aufgenommen wird. Die Annahme einer dichotomen Zweigeschlechtlichkeit – weiblich und männlich – wird weitergeführt und fixiert und damit naturalisiert, während Klassenidentitäten als Positionen präsentiert werden, die überwunden werden können (vgl. ebd.: 216). Allerdings spiegelt sich dies in den politischen Maßnahmen gegen die ungleichheitsgenerierende Kategorie „Klasse“ nicht wider. Mit der quantitativen Ausdehnung der als ungleichheits- und diskriminierungsrelevant anerkannten Kategorien weiteten sich die Politiken und Strategien jedoch nicht in gleicher Weise aus, so die überzeugende Argumentation von Verloo. Vielmehr werden dieselben Instrumente gegen die Diskriminierungsdimensionen angewandt: „The fact that inequalities are dissimiliar means that such ‘equality’ mainstreaming cannot be a simple adaption of current tools of gender main- streaming“ (ebd.: 222). Daran knüpfen die beiden anderen Problembereiche an, die – laut Verloo – eng mit der Ausgestaltung politischer Intersektionalität verbunden sind. Das sind erstens der vorwiegend individualistische Charakter der Antidiskriminierungspolitik, was die Notwendigkeit der Rückkopplung an strukturelle Ansätze verdeutlicht.
Eine Politik der Antidiskriminierung, die ausschließlich auf Individuen basiert, bleibt demnach unzureichend. Antidiskriminierung wird zu einer begrenzten Strategie, wenn strukturelle Unterschiede unangetastet bleiben. Zweitens, die wachsende Konkurrenz “between inequalities is fuelled by the specific nature of current policies„ (ebd.: 215). Verloo schließt aus ihren Überlegungen, dass der Kampf zwischen verschiedenen Ungleichheiten immer präsent sein werde. Daher bestehe die Gefahr, dass diese „hierarchisiert“ werden. Sie warnt, dass dies bedeuten könne, dass gender might lose out, or is already losing out.

Fazit

Es ist kein einfaches Unterfangen, aus den bisher behandelten Theoriekonzepten geeignete Analysekategorien zu entwerfen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Vorstellung alle, oder zumindest möglichst viele, Benachteiligungsdimensionen gleichgewichtig z.B. in Antidiskriminierungspolitiken aufgenommen werden und mit gleichen oder ähnlich gerichteten Politiken, Strategien und Maßnahmen angegangen werden können, eher eine Fabel bleiben wird.

Nicht ohne Grund schreibt Klinger:

„Es ist unzulänglich, wenn es beispielsweise in einem Papier, das als „background briefing on intersectionality“ für die Vereinten Nationen gedacht ist, heißt: racism, patriarchy, class oppression and other discriminatory systems create inequalities that structure the relative positions of women, races, ethnicities, classes, and the like„. Welche anderen „discriminatory systems“ sollen das sein? Welche anderen Ungleichheiten addieren sich zu den hier Genannten als „the like“? (Klinger 2008: 41).

Weder Klingers Fokus auf die interlocking structures als Strukturkategorien mit einer festen Triade, noch die interdependenten Kategorien von Walgenbach liefern klare Grundbausteine für gesellschaftspolitische Ansprüche oder Praktiken. Vor allem die interdependenten Kategorien von Walgenbach bleiben zu abstrakt und ordnen sich ein in die Arbeiten von Degele/Winker, Knapp & Kerner. Zwar liefern sie hinreichend gesellschaftskritisches Material, aber allein daraus lässt sich kein gesellschaftstheoretischer Gestaltungsanspruch konstruieren. Es bleibt also spannend, inwiefern der gesellschaftstheoretische Anspruch der Intersektionalität mit politischen Gestaltungsansprüchen verknüpft werden wird. Aktuell täte man gut daran, die Schnittstellen zwischen Theorie, Empirie & Anwendung noch weiter zu schärfen.

Literatur

Fraser, N., Honneth, A. (2003), Umverteilung oder Anerkennung? Eine politisch-philosophische Kontroverse. Frankfurt am Main.

Klinger, C. (2003), „Ungleichheit in den Verhältnissen von Klasse, Rasse und Geschlecht“, in: G.-A. Knapp, A. Wetterer (Hg.), Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik II. Münster, 14–48.

Klinger, C. (2008), „Überkreuzende Identitäten - Ineinandergreifende Strukturen. Plädoyer für einen Kurswechsel in der IntersektionaIitätsdebatte“, in: Klinger/Knapp (Hg.), ÜberKreuzungen. Münster, 38–67.

Mauer, H. (2018), Intersektionalität und Gouvernementalität. Die Regierung von Prostitution in Luxemburg. Opladen.

Raj, R.(2002), Women at the Intersection. Invisible Rights, Idenitites and Oppressions. New Brunswick.

Riegraf, B. (2010), „Intersektionen von Ungleichheiten und Differenzen: Kursbestimmung im Nebel zwischen Gesellschaftstheorie und politischem Gestaltungsanspruch“, in: K. Böllert, N. Oelkers, N. (Hg.), Frauenpolitik in Familienhand?. Wiesbaden, 39-56.

Sauer, B., Wöhl, S. (2008), „Governing intersectionality. Ein kritischer Ansatz zur Analyse von Diversitätspolitiken“, in: C. Klinger, G.-A. Knapp (Hg.), Über- Kreuzungen. Fremdheit, Ungleichheit, Differenz. Münster, 249–273.

Walgenbach, K. (2007), „Gender als interdependente Kategorie“, in: K. Walgenbach, et. al. (Hg.), Gender als interdependente Kategorie. Neue Perspektiven auf Intersektionalität, Diversität und Heterogenität. Opladen, 23–64.

Verloo, M. (2006), „Multiple Inequalities, Intersectionality and the European Union“, in: European Journal of Women’s Studies 13(3), 211–228.

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