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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:
Das Allgemein Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, gilt in Deutschland seit 2006 und hat das Ziel: „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“1).
Das Gesetz besteht aus sieben Abschnitten:
- Abschnitt 1: Allgemeiner Teil
- Abschnitt 2: Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Abschnitt 3: Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
- Abschnitt 4 Rechtsschutz
- Abschnitt 6 [https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html#BJNR189710006BJNG001001360[http://example.com|Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung]]
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Kritik am AGG:
Das Diversitäts-Verständnis im AGG:
- Diversität wird im AGG als aus den Dimensionen ethische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Behinderung und Religion oder Weltanschauung bestehend verstanden.