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Antidiskriminierungsstelle des Bundes (kurz: ADS)
Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat verschiedene Aufgaben:
* Öffentlichkeitsarbeit
* Beratung bei Diskriminierung
* Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen
* Berichte zur Vorlage alle 4 Jahre an den Deutschen Bundestag
Die Aufgaben wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen ist gesetzlich verankert. Forschung als gesetzliche Aufgabe ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) im §27 AGG festgehalten.
Ziele der Forschung
Welche Ziele sind mit der Forschung verbunden?
Forschungslücken sollen geschlossen werden, aber auch zu einer Verbesserung der Datengrundlage beitragen. Zudem wird das Aufzeigen von Missständen damit verfolgt und eine Sensibilisierung für Diskriminierung angestrebt. Der Fokus liegt dabei einerseits auf der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, andererseits auf der Sensibilisierung von Entscheidungstragenden für Diskriminierung.
Wie werden diese Ziele erreicht?
Mittels anwendungsorientierter Forschung sollen Hinweise dafür generiert werden, wie eine wirksame Verhinderung, aber auch Beseitigung von Diskriminierung ermöglicht werden kann.
Hierbei stellt sich die Frage, welche Daten gebraucht werden, um Diskriminierung messbar und dadurch sichtbar machen zu können.
Und: Welche Methoden werden hierfür angewandt? Verwendet wird eine Vielfalt von Methoden. Es werden bspw. Studien durchgeführt, welche sich konkret einem Thema widmen. Manche hingegen sich merkmals- oder bereichsübergreifend oder andere legen den Fokus auf einzelne Dimensionen von Diskriminierung oder einzelne Lebensbereiche.
Methodische Zugänge finden häufig mittels Zielgruppenbefragungen statt. Diese nehmen die Perspektive derer in den Blick, die selbst Diskriminierungserfahrungen machen. Darunter fällt bspw. auch die Repräsentativ- und Betroffenenbefragung zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland (2017).
Ein zentrales Instrument sind darüber hinaus bevölkerungsrepräsentative Umfragen. Dabei sind Meinungen zu verschiedenen Themen in der Gesellschaft im Mittelpunkt. Zum Beispiel wurde 2017 eine Umfrage durchgeführt, welche Einstellungen hinsichtlich lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen abgefragt hat.
Außerdem ist die Zuwendung für Forschungsprojekte ein weiteres Instrument. Dies passiert durch die Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen.
Ein weiteres Instrument ist die Berichterstattung an den Deutschen Bundestag. Diese findet alle vier Jahre statt, in dem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, gemäß §27 Abs. 4 dem Deutschen Bundestag einen Bericht über Benachteiligungen vorlegt. Zuletzt geschah dies 2021. Die Berichte beziehen sich auf die Gründe von Diskriminierung, auf Diskriminierungsmerkmale, welche das AGG beinhaltet:
Geschlecht
Religion/Weltanschauung
Behinderung
Alter
Sexuelle Identität