Demokratische Repräsentation (in Deutschland):

Eine Repräsentative Demokratie, wie das Regierungssysteme in Deutschland genannt wird, ist eine Herrschaftsform, bei der die Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung von einer gewählten Volksvertretung (in Deutschland der Bundestag) liegt.1)

Die demokratische Repräsentation verlangt nach der Politikwissenschaftlerin Paula Diehl drei Dinge:

  1. Die Repräsentant:innen dürfen die Macht nicht personalisieren, denn alle Macht geht vom Volk aus und die Abgeordneten vertreten diese Macht, sind sie aber nicht.2)
  2. Die Repräsentant:innen müssen im Kontakt und Austausch mit dem Volk bleiben, „ um zu erkennen, was das Volk braucht und will.“3)
  3. „[D]ie Repräsentation des Volkes selbst [ist] ein schwieriges Unternehmen, denn die Demokratie erkennt die Vielfalt der Gesellschaft als eines ihrer Prinzipien an. Dadurch kann das Volk nicht mehr als homogene Einheit oder Körper symbolisiert werden. Es gibt daher eine Spannung zwischen der Bildung des Volkes als politisches Subjekt und der Repräsentation seiner Heterogenität, die eine einheitliche Symbolisierung des Volkes schwierig macht.“ 4)

Gerade der letzte Punkt, die Repräsentation der Gesellschaft, ist insofern spannend, als das der Bundestag weniger divers ist als die Wählenden. Zum Beispiel beträgt der Frauenanteil im derzeitigen Bundestag gerade einmal 31,4 Prozent,5) während der Bevölkerungsanteil bei etwas mehr als der Hälfte der Gesamtbevölkerung liegt.6) Oder der Anteil der Personen mit einer Migrationsgeschichte liegt bei circa 11,7 Prozent, während in der Gesamtbevölkerung circa 26 Prozent liegt. 7)
Die Frage, die sich hier stellt, ist: Muss der Bundestag so divers, wie die Bevölkerung sein, um seiner Hauptaufgabe, der Gesetzgebung, in einer repräsentativen Art und Weise nachzukommen?

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