Inhaltsverzeichnis
Kurzzusammenfassung des Kapitels
Barlösius stellt sich die Fragen, inwiefern sich die vier herausgearbeiteten Eigenschaften der Infrastrukturen aus dem letzten Kapitel anwenden lassen, wie sich ihr Verhältnis untereinander verändert und was diesen Wandlungsprozess antreibt. In diesem Kapitel analysiert Barlösius die staatlich-administrative Kategorien der Raumordnung anhand bestimmter Differenzbestimmungen.
1. Teil Fallbeispiele
Barlösius zieht dazu drei verschiedene Länder (Schwenden, Frankreich, Deutschland) mit unterschiedlichen Regulationen zur Infrastruktur heran und vergleicht sie. An diesen Beispielen zeigt sie einen Wandel der infrastrukturelle Strukturierungsweise auf und hinterfragt die damit verbundene staatliche Verantwortung.
2. Teil: Relationale Raumkategorien und [[lv-wikis:strukt21:lexikon|Temporalisierung]]
Bis in die 1980er Jahre wurden einzig die Bevölkerungs- und Siedlungsdichte zur Unterscheidung von ländlichen und städtischen Gebieten verwendet, bei denen es sich um substanzielle Kriterien handelt. Diese beiden Merkmale beziehen sich auf ein territorial abgegrenztes Gebiet (121).
Dem gegenüber steht die relationale Konzeption von Räumen, die zur Differenzbestimmung die Dichte von Verflechtungs- und Austauschprozessen verwenden.
Aber auch die Merkmale Bevölkerungs- und Siedlungsdichte finden weiterhin Anwendung (122).
Zudem findet unter anderen eine Transformation der räumlichen Dimension in eine zeitliche statt. Barlösius beschreibt diesen Prozess als Temporaliserung, mit dem auch ein Rückzug des Flächenbezugs einher geht (131f.)
Es handelt sich bei den Beispielen überwiegend um Infrastrukturen, für die eine staatliche Gewährleistungsverantwortung besteht oder zumindest übernommen wird.
3. Teil: Legitimation und Begründung
„Die räumlichen Kategorien enthalten Erklärungen und Rechtfertigungen dafür, warum die bisherige Strukturierungsweise nicht mehr beibehalten werden kann.“ (127)
Barlösius hat drei gesellschaftliche Diskurse aus gemacht, die den Transformationen vorgelagert waren. Diese begründen die Legitimation der Infrastrukturpolitik.
Diskussion
„Die Temporalisierung bedingt nicht nur eine Entterritorialisierung des Zugangs und der Erreichbarkeit infrastruktureller Vorleistungen, sie ruft ebenfalls eine Entterritorialisierung der infrastrukturellen Sozialität hervor.“ (131)
Welche Rolle spielt dann noch der Staat hinsichtlich Vorleistungen und Regelwerke?
Quelle
Barlösius, E. (2019): Infrastrukturen als soziale Ordnungsdienste. Ein Beitrag zur Gesellschaftsanalyse. Temporalisierung des Territoriums: Kategorien der Raumordnung und das ihnen inhärente Verständnis von Infrastrukturen. Frankfurt/New York, S. 112–132.